#PolizeiSN durchsucht Elternhaus eines 19-Jährigen, der als Zeuge geführt wird. Betroffener weist sich als Jugendpresse-Vertreter aus, Staatsanwältin gibt sich ahnungslos.
Grundgesetzverstoß? @DJVSachsen kritisiert Beschlagnahmung von journalistischem Material. Landgericht Leipzig rügt Amtsgericht und Staatsanwaltschaft: Durchsuchung ein rechtswidriger Eingriff in die Pressefreiheit.
Klar ist: Das #Polizeiproblem ist der natürliche Feind der #Pressefreiheit.
#Sachsen #TagX
@oliver @DJVSachsen das was hier geschrieben wurde weist zusätzlich auf ein enormes justizproblem hin. nicht nur polizei